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   VGH Bayern, 30.08.2007 - 3 CE 07.2028   

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VGH Bayern, 30.08.2007 - 3 CE 07.2028 (https://dejure.org/2007,43752)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.08.2007 - 3 CE 07.2028 (https://dejure.org/2007,43752)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. August 2007 - 3 CE 07.2028 (https://dejure.org/2007,43752)
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Wird zitiert von ... (18)

  • VG München, 23.06.2020 - M 5 K 19.2836

    Hinausschieben des Ruhestands bei Hochschullehrern

    Der Kläger hat kein Bedürfnis nach der Inanspruchnahme von Rechtsschutz, da seinem Begehren auf Hinausschieben des Ruhestands gemäß Art. 3 Abs. 1 und 3, 10 Abs. 4 Bayerisches Hochschulpersonalgesetz (BayHSchPG) i.V.m. Art. 63 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) nur stattgegeben werden kann, solange der Ruhestand noch nicht eingetreten ist (BayVGH, B.v. 25.9.2008 - 3 AE 08.2500 - juris Rn. 14; B.v. 30.8.2007 - 3 CE 07.2028 - juris Rn. 14; B.v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928 - juris Rn. 24; VGH BW, B.v. 26.2.2018 - 4 S 484/18 - juris Rn. 9; VG München, B.v. 3.1.2011 - M 5 E 10.5852 - juris Rn. 10).

    Mit Eintritt in den Ruhestand ist ein Hinausschieben rechtlich nicht mehr möglich (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OVG Hamburg, B.v. 26.8.2011 - 1 Bs 104/11 - IÖD 2011, 246, juris Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.8.2007 - 3 CE 07.2028 - juris Rn. 14).

  • VG Ansbach, 12.07.2018 - AN 1 K 17.01359

    Anspruch auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts eines Beamten

    Für diesen Fall wurde auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928 -, juris; B.v. 30.8.2007 - 3 CE 07.2028 -juris) verwiesen und mitgeteilt, dass bereits Zweifel an der Zulässigkeit der Klage bestünden, da das Rechtsschutzbedürfnis für das Hinausschieben des Ruhestandseintritt entfallen sein dürfte.

    Nach Eintritt des Ruhestandes ist somit das Hinausschieben nicht mehr möglich (st. Rspr., z.B. BayVGH, B.v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928 - juris Rn. 24; B.v. 30.8.2007 - 3 CE 07.2028 - juris Rn. 14; VG Würzburg, U.v. 3.2.2015, a.a.O., juris).

  • VG München, 04.05.2021 - M 5 K 20.6183

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand, Eintritt in den Ruhestand mit

    Der Kläger hat daher kein Bedürfnis mehr nach der Inanspruchnahme von Rechtsschutz, da seinem Begehren auf Hinausschieben des Ruhestands nur stattgegeben werden kann, solange der Ruhestand noch nicht eingetreten ist (BayVGH, B.v. 25.9.2008 - 3 AE 08.2500 - juris Rn. 14; B.v. 30.8.2007 - 3 CE 07.2028 - juris Rn. 14; B.v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928 - juris Rn. 24; VGH BW, B.v. 26.2.2018 - 4 S 484/18 - juris Rn. 9; VG München, U.v. 23.6.2020 - M 5 K 19.2836 - juris Rn. 28; B.v. 3.1.2011 - M 5 E 10.5852 - juris Rn. 10).

    Mit Eintritt in den Ruhestand ist ein Hinausschieben rechtlich nicht mehr möglich (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OVG Hamburg, B.v. 26.8.2011 - 1 Bs 104/11 - IÖD 2011, 246, juris Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.8.2007 - 3 CE 07.2028 - juris Rn. 14).

  • VG München, 03.01.2011 - M 5 E 10.5852

    Eintritt in den Ruhestand; Antrag auf Hinausschieben; fehlendes

    Die Antragstellerin hat kein Bedürfnis nach der Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes, da ihrem Begehren auf Hinausschieben des Ruhestands gemäß Art. 63 des Bayerischen Beamtengesetzes (in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung/BayBG) - sowohl im Eil- wie auch im Hauptsacheverfahren - nur stattgegeben werden kann, solange der Ruhestand noch nicht eingetreten ist (BayVGH v. 25.9.2008, 3 AE 08.2500; v. 30.8.2009, 3 CE 07.2028; VG München v. 30.9.2009, ZBR 2010, 64).

    Sie befindet sich damit nicht mehr in einem aktiven und damit - bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen - verlängerbaren Dienstverhältnis (BayVGH v. 30.8.2007, 3 CE 07.2028).

  • VGH Bayern, 25.09.2008 - 3 AE 08.2500

    Antrag auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand; dienstliches Interesse

    Der Antragsteller hat zwar im Hinblick auf seinen regulären Ruhestandsbeginn gemäß Art. 135 Satz 1 BayBG mit Ablauf des 30. September 2008 einen Anordnungsgrund, denn dem Begehren auf Hinausschieben des Ruhestands kann (sowohl im Eil- wie auch im Hauptsacheverfahren) nur stattgegeben werden, solange der Ruhestand noch nicht eingetreten ist (vgl. Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Erläuterung 14 g zu Art. 55; Beschluss des Senats vom 30.8.2007, Az. 3 CE 07.2028).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 5 ME 8/08

    Möglichkeit des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand nach einem bereits

    Offensichtlich richtig ist die Versagung des begehrten einstweiligen Rechtsschutzes, weil ein auf das vorläufige Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nach § 52 Abs. 1 Satz 2 NBG gerichteter Anordnungsanspruch (§§ 123 Abs. 3 VwGO, 920 Abs. 2 ZPO) ausscheidet, nachdem der Antragsteller bereits mit Ablauf des 30. November 2007 in den Ruhestand getreten ist; denn ein Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand ist nach einem bereits erfolgten Eintritt in denselben (schon begrifflich) nicht mehr möglich (vgl. zur entsprechenden Regelung des bayerischen Landesrechts: Bay. VGH, Beschl. v. 30.8. 2007 - 3 CE 07.2028 -, Juris, Rn. 14, m. w. N., und zum vergleichbaren Bundesrecht: Lemhöfer, in Plog u. a., BBG/BeamtVG, Stand: Januar 2008, § 41 BBG Rn. 4e und 7).
  • VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 CE 10.928

    Festsetzung der Altersgrenze bei Professoren, mit deren Erreichung Beamte

    Mit Eintritt des Ruhestands ist ein Hinausschieben rechtlich nicht mehr möglich (st. Rechtspr. BayVGH vom 30.8.2007 Az. 3 CE 07.2028).
  • VG Würzburg, 03.02.2015 - W 1 K 13.1282

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts

    Nach Eintritt des Ruhestandes ist somit das Hinausschieben nicht mehr möglich (st. Rspr., z.B. BayVGH, B.v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928 - juris Rn. 24; B.v. 30.8.2007 - 3 CE 07.2028 - juris Rn. 14).
  • VG Würzburg, 07.02.2014 - W 1 E 14.38

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts auf Antrag; Lehrer an staatlicher

    Nach Eintritt des Ruhestandes ist somit das Hinausschieben nicht mehr möglich (st. Rspr., z.B. BayVGH v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928 - juris Rn. 24; v. 30.8.2007 - 3 CE 07.2028 - juris Rn. 14).
  • VG Würzburg, 23.01.2014 - W 1 E 13.1167

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts auf Antrag; Gymnasiallehrer

    Nach Eintritt des Ruhestandes ist somit das Hinausschieben nicht mehr möglich (st. Rspr., z.B. BayVGH v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928 - juris Rn. 24; v. 30.8.2007 - 3 CE 07.2028 - juris Rn. 14).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2023 - 2 M 438/22

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand â€" kein dienstliches Interesse bei

  • VG München, 11.05.2017 - M 12 K 16.3064

    Versorgung nachgeheirateter Witwe eines emeritierten Professors

  • VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1195

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand, dienstliches Interesse (hier:

  • VG München, 28.07.2011 - M 5 E 11.2506

    Ruhestandseintritt; Hinausschieben des Ruhestandseintritts

  • VG Hannover, 14.02.2018 - 13 A 6318/17

    Eintritt in den Ruhestand; Erledigung; Ruhestand

  • VG München, 13.11.2013 - M 5 K 12.2264

    Kein Anspruch auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand bzw. auf erneute

  • VG Ansbach, 08.10.2012 - AN 1 E 12.01475

    Hinausschieben des Ruhestands; dienstliches Interesse; Mitwirkung des

  • VG München, 30.09.2009 - M 5 E 09.4285
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